Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Faktoren zwischen 2,3 und 3,5-fach. Faktoren über 2,3 werden auf der Rechnung für Ihre Versicherung medizinisch begründet.
Eigenanteil bei Privatversicherung:
Bei Standardversicherung (100% Erstattung, Faktoren bis 3,5-fach):
Eigenanteil von 0 bis etwa 150 € möglich
Bei eingeschränkter Versicherung:
Falls Ihre Versicherung nur Sätze bis 2,3-fach erstattet oder Sie Vertragsausschlüsse haben, kann der Eigenanteil deutlich höher ausfallen.
Tipp: Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über Ihre genauen Vertragsbedingungen. Gerne erstellen wir Ihnen bei der Erstuntersuchung einen detaillierten Kostenvoranschlag zur Vorabeinreichung.
Zahnzusatzversicherung – kann sie helfen?
Da gesetzliche Krankenkassen Funktionsanalyse und Funktionstherapie nicht übernehmen dürfen, kann eine Zahnzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.
Was Sie beachten sollten:
- prüfen Sie, ob "Funktionsanalyse" und "Funktionstherapie" in Ihrem Vertrag eingeschlossen sind
- bei Einschluss werden die Kosten meist vollständig oder prozentual übernommen
- der Versicherungsabschluss muss VOR der Erstuntersuchung erfolgen
- nach einer Diagnose sind diese Behandlungen meist ausgeschlossen
Unser Service: Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag zur Einreichung bei Ihrer Zusatzversicherung für eine genaue Kostenklärung.