Gesetzlich versicherte Patienten
Gesetzliche Krankenkassen dürfen die Kosten für Funktionsanalyse, Jig-Schiene nach Prof. Dr. Wühr und Gesichtsbogenvermessung nicht übernehmen.
Normalerweise fallen für die Funktionsanalyse bei gesetzlich versicherten Patienten Kosten in Höhe von ca. 100,- EUR an. Abhängig von Untersuchungsdauer und Schweregrad können die Kosten auch höher liegen. Selbstverständlich informieren wir Sie vor der Behandlung über von Ihnen zu tragende Eigenanteile.
In der Regel sind dies (Stand 2024) bei einer Behandlung mit zwei Schienen (Jig-Schiene und Gesichtsbogen für Stabilisierungsschiene) maximal bis zu 1.250,- EUR – je nach erforderlicher Behandlung auch weniger. Die genauen Kosten können wir erst nach der Funktionsanalyse abschätzen und besprechen diese individuell mit jedem Patienten.
Privatpatienten (mit und ohne Beihilfe)
Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab mit Faktoren zwischen 2,3 und 3,5 fach (über Faktor 2,3 wird der Faktor auf der Rechnung für Ihre Versicherung begründet). Je nach Versicherungsvertrag werden bei privat Versicherten die Kosten (Funktionsanalyse, ggf. Jig-Schiene nach Prof. Dr. Wühr sowie Stabilisierungsschiene mit Gesichtsbogenvermessung) zum Teil nicht von Ihrer privaten Versicherung erstattet. Bitte rechnen Sie mit einem Eigenanteil von 0,- bis zu 150,- EUR (Nichterstattung), sofern Ihre Versicherung Faktoren bis 3,5 fach erstattet (dies ist meist die Regel).
[Zum Vergleich: Kassenpatienten müssen bis zu 1.250,- EUR selbst übernehmen.]
Falls Ihre Versicherung nur Sätze bis zu 2,3 fach erstattet oder Sie Ausschlüsse im Vertrag vereinbart haben, kann der Eigenanteil für Sie deutlich höher ausfallen. Informieren Sie sich hierüber bitte bei Ihrer Versicherung (z.B. Kunden der Postbeamtenkrankenkasse und der DBV).
Gerne erhalten Sie bei der Erstuntersuchung von uns einen Kostenvoranschlag. Diesen können Sie gerne bei Ihrer Versicherung vorab einreichen, um zu erfragen, welche Kosten Ihre Versicherung erstattet.